Seit dem 1. Januar 2021 ist das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ mit dem QUARTIERSMANAGEMENT TITISEESTRASSE in der Rollbergesiedlung in Berlin-Waidmannslust aktiv. Das Berliner Quartiersmanagement startete 1999 mit 15 Gebieten und wirkt aktuell in insgesamt 32 Wohnquartieren und Stadtteilen (Quartieren) von Berlin. Das Programm soll insbesondere zur Stärkung und Stabilisierung dieser Gebiete beitragen.
Das Programm Quartiersmanagement zielt darauf ab, die negativen Folgen gesellschaftlicher Benachteiligung abzumildern, indem die soziale Infrastruktur des Quartiers weiterentwickelt, das nachbarschaftliche Miteinander gestärkt und alle Bevölkerungsgruppen beteiligt werden.
Gemeinsam mit Bewohnenden, Bildungseinrichtungen, Vereinen, sozialen Einrichtungen und Gewerbetreibenden will das Quartiersmanagement:
- alle Kräfte und Mittel im Quartier bündeln,
- Netzwerke und Kooperationen zwischen Akteuren lokaler Einrichtungen aufbauen,
- und Bewohnende aktivieren, ihren Stadtteil zu gestalten.
Mit dem Programm werden die Menschen vor Ort an Entscheidungsprozessen und bei der Umsetzung des Programms beteiligt. Zu diesem Zweck gibt im Rahmen des Quartiersmanagement-Verfahrens zwei zentrale Gremien und viele weitere Beteiligungsformate.
In den zentralen Handlungsfeldern
- Integration und Nachbarschaft,
- Bildung (inkl. digitales Lernen),
- Öffentlicher Raum (u.a. Klimaschutz),
- Gesundheit und Bewegung,
- sowie Beteilung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern
sollen Projekte und Aktionen die Nachbarschaften stärken, ein friedliches Zusammenleben fördern und die Menschen ermutigen, ihren Kiez mitzugestalten. Im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) werden Bedarfe und Handlungsfelder beschrieben und die Strategie des Quartiersmanagements festgelegt. Dies geschieht gemeinsam mit den Bewohnenden, der Akteure vor Ort und den Fachämtern der Bezirksverwaltung. Das IHEK bildet die Grundlage für alle Aktivitäten. Die Aktionsfondsjury und der Quartiersrat diskutieren und entwickeln Strategien und bilden die zentralen Entscheidungsgremien zum Einsatz der Fördermittel.